Ratgeber

KI im Referendariat: was erlaubt ist und wie du es angibst

Kaum ein Land verbietet KI im Vorbereitungsdienst pauschal. Fast alle verlangen, dass du sie angibst. Was das konkret heißt, mit Originalquellen.

6 Min. LesezeitStand: 29.10.20265 Quellen

Fast jede Referendarin und jeder Referendar hat inzwischen ein KI-Werkzeug ausprobiert, um einen Einstieg zu finden, ein Arbeitsblatt zu entwerfen oder eine Gliederung zu prüfen. Die Unsicherheit ist trotzdem groß: Darf ich das? Muss ich es angeben? Und wie? Die kurze Antwort: In den meisten Fällen darfst du, aber du musst offenlegen, wo und wie du KI genutzt hast. Die genauen Regeln setzt nicht der Bund, sondern dein Land und oft dein Seminar.

Kein Rechtsrat

Diese Seite fasst veröffentlichte Regelungen zusammen und verlinkt die Originale. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung deines Prüfungsamts und deines Seminars. Wenn du unsicher bist, frag schriftlich nach und heb die Antwort auf.

Der gemeinsame Rahmen der Länder

Im Oktober 2024 hat die Bildungsministerkonferenz eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen beschlossen. Sie richtet sich an die Bildungsverwaltung und ist kein Gesetz, zeigt aber die Richtung, auf die sich alle Länder verständigt haben:

  • Ein allgemeines Verbot von KI für zu Hause angefertigte Arbeiten halten die Länder für „weder zielführend und wünschenswert, noch durchhaltbar“.
  • Daraus ergeben sich „notwendige Absprachen zur Verwendung und Kennzeichnung KI-generierter Produkte“.
  • Prüfungsformate, die die geforderte eigenständige Leistung nicht einwandfrei gewährleisten, sollen weiterentwickelt werden, mit mehr Gewicht auf Prozess und Reflexion.
  • Für die Lehrkräftebildung halten die Länder fest, dass Fähigkeiten im Umgang mit KI in alle drei Phasen eingebettet werden sollen, und dass auch die Prüfungsformate der Lehrkräfteausbildung überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Für dich heißt das: Die Frage ist selten „ob“, sondern fast immer „wie offen“. Und sie wird gerade überall neu geregelt. Was im letzten Jahrgang galt, muss für dich nicht mehr gelten.

Regeln in den Ländern

Die Regelungen unterscheiden sich in Verbindlichkeit und Detailtiefe. Die Tabelle zeigt, was für schriftliche Unterrichtsentwürfe veröffentlicht ist.

LandWas für Entwürfe giltQuelle
Baden-WürttembergNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–
BayernNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–
BerlinDie BLiQ-Handreichung „Umgang mit Künstlicher Intelligenz in den Berliner schulpraktischen Seminaren“ erlaubt (und wünscht) KI-Unterstützung bei der Unterrichtsplanung, sofern sie kenntlich gemacht und kritisch an die Lerngruppe angepasst wird; am Ende des Unterrichtsentwurfs ist analog zur Literaturliste eine Liste der KI-Hilfsmittel anzufügen. Das Handbuch Vorbereitungsdienst 2026 verlangt im Anhang des Prüfungsentwurfs ein „Verwendungsverzeichnis KI“.berlin.de
BrandenburgNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–
BremenLeitlinie der LIS-Abteilung Ausbildung (Stand 09.12.2025, vom Staatlichen Prüfungsamt eingeführt): KI-Werkzeuge dürfen in Seminaren, Unterrichtsplanung und auch in Prüfungen genutzt werden. Erzeugte Inhalte sind selbst zu prüfen; genutzte Tools sind mit genauer Bezeichnung und konkreter Nutzungsabsicht als Quelle anzugeben; Urheberrecht und DSGVO sind einzuhalten.lis.bremen.de
HamburgVerwaltungsvorschrift zur VVZS (Stand 06.06.2025): Alle Bestandteile von Prüfungsleistungen sind ohne fremde Hilfe zu erstellen; verwendete Quellen sind anzugeben, ausdrücklich auch die Verwendung künstlicher Intelligenz (KI). Ein Verstoß kann als Täuschungsversuch (§ 22 VVZS) geahndet werden.li.hamburg.de
HessenHandreichung der Hessischen Lehrkräfteakademie „Nutzung von KI-Werkzeugen im pädagogischen Vorbereitungsdienst“ (Stand Juli 2024): ein Verbot von KI-Werkzeugen sei „keine Option“; Voraussetzung ist, dass keine personenbezogenen Daten übermittelt werden. Ergebnisse von KI-Werkzeugen sind in schriftlichen Unterrichtsskizzen und -entwürfen kenntlich zu machen und im Literaturverzeichnis (unterteilt in Literatur und Hilfsmittel) aufzuführen. Das PDF liegt auf Seminarsites (hier GHRF Frankfurt), nicht auf lehrkraefteakademie.hessen.de.sts-ghrf-frankfurt.bildung.hessen.de
Mecklenburg-VorpommernNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–
NiedersachsenDas Niedersächsische Landesprüfungsamt für Lehrämter schreibt verbindlich vor, dass KI-gestützte Textteile, Anlagen und Materialien in Unterrichtsentwürfen für die Staatsprüfung an niedersächsischen Studienseminaren wie Zitate gekennzeichnet werden. Erforderlich sind eine Fußnote mit Werkzeug (Name, Version, Anbieter, URL) und den verwendeten Prompts mit Datum sowie der ausgedruckte Prompt-Dialog im Anhang. Das Dokument (Stand 04.07.2024) gilt nach seiner Überschrift landesweit, ist aber nur auf der Website des Studienseminars Osnabrück für Sonderpädagogik veröffentlicht gefunden worden.wordpress.nibis.de
Nordrhein-WestfalenDas Landesprüfungsamt (LAQUILA) erlaubt in den Hinweisen zur Staatsprüfung (Stand Mai 2025, für LAA nach OVP 2011 i. d. F. 2023) die Nutzung bild- und textgenerierender KI für die Schriftliche Arbeit, wenn sie gekennzeichnet wird: Fußnote mit Name des Werkzeugs und der verwendeten Prompts, Prompt-Dialog ausgedruckt im Anhang, Erklärung in der Versicherung. Bewertet wird u. a., wie stark KI-Ergebnisse weiterentwickelt und an die Lerngruppe angepasst wurden; nicht gekennzeichnete Nutzung gilt als Täuschungsversuch. Für die OVP 2026 (ab 1. Mai 2026) waren keine eigenen KI-Hinweise zu finden.laquila.nrw.de
Rheinland-PfalzNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–
SaarlandNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–
SachsenNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–
Sachsen-AnhaltNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–
Schleswig-HolsteinNach der IQSH-Broschüre zur APVO Lehrkräfte 2024 dürfen KI-basierte Programme bei der Erstellung der Hausarbeit nicht verwendet werden. Die ab 1. August 2026 geltende Neufassung der APVO sieht keine Hausarbeit mehr vor; die Regel betrifft damit nur LiV, die zwischen 1.2.2024 und 1.2.2026 begonnen haben (Übergangsregel § 37). Eine landesweite KI-Regel für Unterrichtsentwürfe wurde nicht gefunden.publikationen.iqsh.de
ThüringenNoch keine landesweite Regel ausgewertet – frag dein Seminar.–

Beispiel Niedersachsen: Fußnote und Prompt-Anhang

Das Niedersächsische Landesprüfungsamt für Lehrämter hat für Entwürfe in der Staatsprüfung eine besonders genaue Vorgabe veröffentlicht. Wer KI-basierte Systeme benutzt hat, muss die betroffenen Textteile, Anlagen und Materialien kennzeichnen:

  • Die Stellen werden wie andere Quellen als wörtliche oder sinngemäße Übernahme gekennzeichnet.
  • Am Ende jedes KI-gestützten Teils steht eine Fußnote mit konkreten Angaben zum KI-Einsatz.
  • Die Fußnote nennt Werkzeug, Version, Anbieter und URL sowie die verwendeten Prompts mit Datum.
  • Der Prompt-Dialog mit der KI wird ausgedruckt dem Anhang des Entwurfs beigefügt.
Muster nach der niedersächsischen Vorgabe

„Bei Herstellung des Textes wurde [Name des Werkzeugs, Version, Anbieter, URL] eingesetzt. Mit folgenden Prompts habe ich die KI gesteuert: 1. [Prompt], [Datum] 2. [Prompt], [Datum]“

Beispiel Hessen: Hilfsmittelverzeichnis

Das Studienseminar GHRF Darmstadt stützt sich auf eine Handreichung der Hessischen Lehrkräfteakademie von 2024 und regelt drei Grundsätze: Personenbezogene Daten dürfen nicht übermittelt werden; geistiges Eigentum von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst nur, wenn das Werkzeug die Daten nicht weiterverwendet; KI-Ergebnisse sind im Entwurf kenntlich zu machen.

Direkte Übernahmen werden wie Zitate behandelt, etwa „(Ausgabe von ChatGPT, 15.09.2025)“ im Text oder in einer Fußnote. Das Literaturverzeichnis wird in „Literatur“ und „Hilfsmittel“ geteilt; unter „Hilfsmittel“ stehen Werkzeug und Verwendungszweck. Anders als in Niedersachsen muss hier keine vollständige Prompt-Dokumentation erfolgen, aber der Bezug zum Text muss erkennbar sein.

Muster für einen Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis

Hilfsmittel
1. ChatGPT (OpenAI), Ausgabe vom 12.03.2026 – Ideensammlung für Einstiegsimpulse (Kap. 4, Einstieg)
2. DeepL (DeepL SE), 14.03.2026 – Übersetzung des Arbeitsauftrags M3 ins Englische

Eigenes Beispiel nach dem Darmstädter Schema. Prüfe die genaue Form in deiner Handreichung.

Datenschutz: keine Schülerdaten in die KI

Unabhängig vom Land gilt: Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern gehören nicht in ein KI-Werkzeug, dessen Datenverarbeitung du nicht kontrollierst. Der Handlungsleitfaden des NRW-Schulministeriums nennt als Beispiel schon Prompts, „die einen Zusammenhang zur Klasse oder zu einzelnen Schülerinnen und Schülern herstellen“. Für deinen Entwurf heißt das praktisch:

  • Namen, Fotos, Diagnosen, Förderbedarfe, Noten und Zitate aus Schülertexten entfernen, bevor du Text in ein KI-Werkzeug gibst.
  • Lerngruppenanalyse nur in anonymisierter Form verwenden („eine Schülerin mit Förderbedarf im Lesen“ statt Name).
  • Den Namen der Schule und der Ausbildenden weglassen, wenn sie für die Aufgabe nicht nötig sind.

Entwurfsreif entfernt Namen und typische Personenangaben automatisch, bevor ein Text an das Sprachmodell geht, und zeigt dir vorher, was ersetzt wurde. Prüf die Anonymisierung trotzdem selbst: Kein automatisches Verfahren erkennt alles.

Wofür KI im Entwurf sinnvoll ist und wofür nicht

Die Regeln verbieten selten die Nutzung, aber sie machen sie sichtbar. Und sichtbar ist nur das gut, was du auch in der Nachbesprechung vertreten kannst. Eine praktische Unterscheidung:

Gut vertretbar
  • Rückfragen zu deinem Entwurf stellen lassen („Was würde eine Fachleitung fragen?“)
  • Zeiten und Struktur prüfen
  • Ideen für Einstiege oder Differenzierung sammeln, die du dann selbst auswählst und begründest
  • Sprachliche Korrektur, wenn dein Seminar sie zulässt und du sie angibst
  • Material in leichte Sprache übertragen und selbst prüfen
Riskant
  • Didaktische Begründung oder Lerngruppenanalyse schreiben lassen
  • Fachliche Inhalte ungeprüft übernehmen (Sprachmodelle erfinden Quellen und Fakten)
  • Literaturangaben generieren lassen
  • Schülerdaten eingeben
  • KI nutzen und nicht angeben

Der Grund ist nicht nur formal. In der Nachbesprechung wirst du gefragt, warum du dich so entschieden hast. Eine Begründung, die du nicht selbst entwickelt hast, kannst du dort kaum verteidigen. Die KMK-Empfehlung betont genau diesen Punkt: Bewertet werden soll stärker, wie souverän du mit dem Werkzeug umgehst und deine Ergebnisse reflektierst.

So dokumentierst du sauber

  1. Vor dem Schreiben: Regelung deines Seminars besorgen. Steht dort, ob Fußnoten, ein Hilfsmittelverzeichnis oder ein Prompt-Anhang verlangt werden?
  2. Beim Arbeiten: Werkzeug, Datum, Prompt und Verwendungszweck mitschreiben. Hinterher rekonstruiert man das nicht mehr vollständig.
  3. Im Text: Übernahmen wie Zitate kennzeichnen, mit Fußnote, wenn verlangt.
  4. Im Verzeichnis: Hilfsmittel getrennt von der Literatur aufführen.
  5. Im Anhang: Prompt-Dialog beifügen, wenn verlangt.
  6. In der Versicherung: Wenn du eine Versicherung der Eigenständigkeit unterschreibst, lies sie genau. Manche Formulierungen nennen KI ausdrücklich.

Die vollständige Prüfung von Entwurfsreif erstellt dir eine Vorlage für die KI-Erklärung und das Hilfsmittelverzeichnis als Word-Datei. Bei Bedarf enthält sie auch einen Prompt-Anhang mit dem tatsächlich verwendeten Prompt und der vollständigen Ausgabe. Prüfen und an die Vorgaben deines Seminars anpassen musst du sie selbst.

Wenn dein Seminar nichts regelt

Nicht jedes Seminar hat schon eine schriftliche Regel. Das heißt nicht, dass alles erlaubt ist. Die allgemeinen Grundsätze zur Eigenständigkeit und zur Angabe von Hilfsmitteln gelten weiter, und die meisten Prüfungsordnungen verlangen bei Prüfungsleistungen eine Versicherung, dass du nur angegebene Hilfsmittel verwendet hast. Ein vorsichtiges Vorgehen:

  • Frag schriftlich bei Seminar- oder Fachleitung nach, ob und in welcher Form KI-Nutzung anzugeben ist.
  • Bis zur Antwort: so dokumentieren, als gälte die strengere Regel, also Fußnote an der Stelle, Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis und Prompts aufbewahren.
  • Bei Prüfungslehrproben besonders vorsichtig sein. Was im Ausbildungsunterricht toleriert wird, kann in der Prüfung anders bewertet werden.

Kurz beantwortet

Erkennt die Fachleitung, ob ich KI benutzt habe?

Verlässliche Erkennungssoftware gibt es nicht, darauf weist auch der NRW-Leitfaden hin. Das ist aber kein Argument fürs Verschweigen: Nicht angegebene Nutzung gilt dort als Täuschung über die Autorenschaft, und in einer Prüfung kann das Folgen haben.

Muss ich eine Rechtschreibprüfung angeben?

Das regeln die Seminare unterschiedlich. Klassische Rechtschreibprüfungen werden meist nicht genannt, KI-gestützte Umformulierungen dagegen schon. Im Zweifel: angeben oder nachfragen.

Gilt das auch für Arbeitsblätter und Bilder?

Ja. Die niedersächsische Regelung nennt ausdrücklich Textteile, Anlagen und Materialien, also auch KI-generierte Bilder oder Aufgaben im Anhang.

Entwurf fertig? Lass ihn prüfen, bevor die Fachleitung es tut.

Der Kurzcheck ist kostenlos und sofort da: Zeitsumme, Phasen, Gliederung, Seitenzahl. Die vollständige Prüfung kostet 4,99 € pro Entwurf, ohne Abo.

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